Ich biete Ihnen kurzfristig und flexibel ein Unfallgutachten und Kostenvoranschlag. Bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall entstehen Ihnen als Geschädigter keine Kosten! Unfallrekonstruktion - Wertgutachten - Reparaturprüfung - Gutachtenprüfung"
24h-Service im Überblick
unabhängige & qualifizierte Sachverständige
täglich 24h für Sie erreichbar
flexible Termine auch am Wochenende
Vor Ort Service
schnelle, neutrale & kompetente Gutachtenerstellung
geprüfter & anerkannter bei dem BVkSH Verbund
Direkte Abrechnung mit der Versicherung, so dass Ihnen als Geschädigter keine Kosten entstehen
Nach einem Verkehrsunfall, egal ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder einen Kaskoschaden handelt, ist eine genaue und sorgfältige Beurteilung der Schäden am Fahrzeug entscheidend. Das Kfz-Sachverständigenbüro Klimm ermittelt schnell, präzise und neutral die entstandenen Schäden und damit verbunden auch die Kosten für die Fahrzeug-Reparatur.
Das von uns erstellte Kfz-Gutachten umfasst alle relevanten Fakten für die Beweissicherung und Schadenregulierung.
Schadengutachten bei Haftpflichtschäden
Häufig bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen eine unkomplizierte Regulierung des Schadens an und empfehlen einen ihrer Partner-Gutachter. Grundsätzlich sind Sie als Geschädigter nicht verpflichtet, diese Empfehlung anzunehmen. Da diese Gutachter regelmäßig für ihre Auftraggeber tätig sind, ist nicht auszuschließen, dass diese auch vorrangig deren Interessen vertreten.
Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Kfz-Gutachter für die Bewertung ihres Fahrzeugs zu beauftragen – wir beraten Sie gerne!
Wir erstellen ihnen schnell und präzise ein Gutachten zur Dokumentation des Schadens oder zur Beweissicherung, mit dem Sie ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchsetzen können. Auch eine ggf. eingetretene Wertminderung ihres Fahrzeugs kann so geltend gemacht werden.
Haftpflichtschaden – Das steht Ihnen zu:
Schadengutachten bei Kaskoschäden
Sofern Sie einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erlitten haben, ist es wichtig, dass Sie gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit Ihrer Versicherung handeln. Dazu zählt besonders die fristgemäße Schadensmeldung an Ihre Versicherung.
Gemäß Ihrer Versicherungsbedingugen im Kaskoschadenfall können z. B. Reparaturkosten, Mietwagen und Nebenkosten übernommen werden, in der Regel fällt jedoch eine Selbstbeteiligung an. Nehmen Sie im Falle eines Kaskoschadens unverzüglich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf!
Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden wird der Kfz-Sachverständige meist von der Versicherung beauftragt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Kfz-Gutachter vorzuschlagen.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ein eigenes Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben, um die Feststellungen des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen zu prüfen.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie schnell und unkompliziert, um Ihnen im Schadenfall das Leben etwas leichter zu gestalten.